Galerie
Fotografien von 1968-1988
Die Fotos wurden auf Kodak Tri-X, T-Max und Recording 2475 belichtet und in Kodak D-76, bzw. HC-100 entwickelt. Zum Einsatz kamen folgende Kameras und Objektive: Leica M2 (Summicron 35, Elmarit 90); Nikon F2 (Nikkor 20, 28, 80, 135, 200), Hasselblad (Zeiss Planar 80); Mamiya C33 (Sekor 80 und 135).
Alle Scans wurden von Vintage Prints (Barytpapier) gemacht.
Fake News
Viele Fotografien, die in diesen Jahren entstanden sind, gehören zum Genre der Straßenfotografie. Bis zur Jahundertwende waren Abbildungen von Menschen, den zentralen Akteuren der Straßenfotografie, unproblematisch. Heute bewegt sich der Fotograf dabei auf juristisch dünnem Eis, denn es gilt §22 Urheberrecht: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden…“ Tatsächlich ist jedoch die ungestellte Abbildung von Personen für die Straßenfotografie strukturtypisch. Das machte die Fotografie beispielsweise einer US „National Geographic“ aus: Authentizität! Gleiches galt für GEO, Stern…
Und so mag es sein, dass uns heute nur noch Darsteller in den Hochglanzmagazinen begegnen, die vor Drucklegung ein „Personal Release“ unterschrieben haben oder deren Lächeln erkauft wurde. Seit HDR weiß man aber sowieso nicht mehr, ob die Sonne wirklich schien oder das Gesicht „gemerkelt“ wurde.
Der Augenblick wird fraglich. Das Bild wird „dubitativ“ (Lunenfeld).
Bei meiner Arbeit verweise ich heute auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichtsurteil. Das Urteil selbst zu Ungunsten des Fotografen-Kollegen Espen Eichhöfer ist zwar deprimierend. Die Begründung dazu jedoch sehr aufschlussreich.